Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach
Gegnerische Versicherungsgesellschaften versuchen häufig, die einzelnen Schadens- positionen und/oder die Verschuldensquote des Unfallgegners zu drücken, um möglichst wenig bezahlen zu müssen. Dies gilt umso mehr bei Personenschäden und bei unklaren Verschuldensquoten.
Die Beauftragung eines Anwalts zahlt sich häufig dreifach aus. Wir nehmen Ihnen die Last der zügigen Schadensregulierung ab und fordern bei der Gegenseite das Möglichste für Sie ein. Im Regelfall hat die Gegenseite auch unsere Kosten zu tragen.
Unser Tipp:
- Unterschreiben Sie niemals Erklärungen gegenüber dem Unfallgegner und dessen Versicherung.
- Machen Sie keine Einlassungen der Polizei ohne vorherige Rücksprache mit uns.
- Schalten Sie uns so früh wie möglich ein; am besten unmittelbar nach dem Unfall.
Vertiefende Informationen finden Sie unter:
In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Verkehrsrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.
Sie erreichen Herrn RA Dr. Eisenmenger:
E&M - Kanzlei Erlangen
z.Hd. Herrn RA Dr. Eisenmenger
Bayreuther Straße 41
91054 Erlangen
Telefon: | 09131 – 202055 |
Telefax: | 09131 – 202054 |
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