Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach
Unser Familienrecht unterscheidet drei Arten von Güterständen, nämlich den gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung unter dem Ausgleich des Zugewinns, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Es besteht Vertragsfreiheit. Wollen Sie von dem gesetzlichen Güterstand Abweichendes regeln, bietet Ihnen das Gesetz den Güterstand der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft bzw. Mischformen an.
Zu Eheverträgen kommt es häufig, wenn zwischen Ehegatten große Vermögensunterschiede bestehen oder aus anderen Gründen der Zugewinn bei Scheidung ausgeschlossen werden soll.
Vertiefende Informationen finden Sie unter:
> Ausschluss des Versorgungsausgleichs
> Verzicht auf Zugewinnausgleich und Unterhalt
In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Familienrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.
Sie erreichen Herrn RA Dr. Eisenmenger:
E&M - Kanzlei Erlangen
z.Hd. Herrn RA Dr. Eisenmenger
Schenkstraße 69
91052 Erlangen
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