Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach

Das Gewaltschutzgesetz stellt ein wirksames Instrument gegen alle Arten häuslicher Gewalt durch den Ehepartner bzw. Lebensgefährten, aber auch gegen ständige Belästigungen wie z.B. Telefonterror, Nachstellungen, etc. (das so genannte Stalking) zur Verfügung. Es spiel idaher in der gerichtlichen Praxis eine große Rolle. Die Schutzanordnungen, die auf Antrag vom Gericht vehängt werden können, sind:

  • Betretungsverbot der gemeinsamen Wohnung
  • die Verhängung einer Bannmeile um die Wohnung
  • Kontakt- und Näherungsverbote außerhalb der Wohnung
  • die vorläufige Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an das Opfer.

Verstöße gegen die gerichtlichen Anordnungen sind zudem unter Strafe gestellt.

Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz kommen in sehr unterschiedlicher Form vor. In jedem Einzelfall bedarf es einer sorgfältigen Prüfung, ob die Grenze des Unerlaubten überschritten ist. Die Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz bedürfen einer persönlichen Beratung.

In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Familienrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.

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