Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach

Worin liegt Ihr Vorteil beim Inkasso-Forderungsmanagement durch E&M Rechtsanwälte Erlangen?

  • Sie sparen Kosten durch Reduzierung Ihrer Außenstände;
  • Sie verbessern Ihre Wettbewerbsposition und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren;
  • Ihr Auftrag wird umgehend bearbeitet;
  • Sie erhalten eine lückenlose Information über den Sachstand;
  • bei schwierigen Sachverhalten erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand ohne Informationsverlust;
  • Ihre Kosten sind überschaubar bei geringer Liquiditätsbelastung;
  • alle erhaltenen Zahlungen werden selbstverständlich kurzfristig angewiesen.

Wozu ein effektives Forderungsmanagement durch E&M Rechtsanwälte Erlangen?

In Zeiten schwindender Zahlungsmoral müssen zunehmend zeit- und kostenintensive Tätigkeiten zur Beitreibung offener fälliger Forderungen ausgeführt werden, die in der augenblicklichen Wirtschaftssituation nicht in Form von höheren Preisen an die Kunden weitergegeben werden können. Auch führt die Vernachlässigung der Beitreibung führt regelmäßig zu steigenden Außenständen und Liquiditätsengpässen. Eine Hauptursache für rund 75% aller Insolvenzen sind auch die zu hohen Forderungsbestände.

Warum das Inkasso extern vergeben?

Die Tätigkeit der hausinternen Beitreibung wird nicht bezahlt, ist in der Regel auch nicht erstattungsfähig. Betriebswirtschaftlich gesehen also eine unsinnige Lösung.

Redliche Kunden werden bei Zahlungsschwierigkeiten an Sie heran treten um einen Zahlungsaufschub zu erwirken. Tun sie dies nicht, so sollten Sie sie nicht mit Zinsersparnis etc. belohnen.

Wir empfehlen

auf Rechnungen einen bestimmten Zahlungstermin zu schreiben, z.B. „Zahlbar bis ... eingangsbefristet.“
Weisen Sie in Ihrer Rechnung bereits darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist die Beitreibung sofort an uns übertragen wird, z.B. „Wir erbringen unsere Leistungen pünktlich und preiswert. Dies ist u. a. deshalb möglich, weil wir kein internes Inkasso betreiben. Sollte eine Zahlung bis zu dem genannten Termin nicht erfolgen, wird die weitere Einziehung der Forderung ohne weitere Mahnung durch unsere Rechtsanwälte Eisenmenger & Marsch betrieben. Hierdurch entstünden Ihnen Mehrkosten.“

Warum Inkasso durch eine Anwaltskanzlei?

Wenn Ihr Kunde bereits das erste Mahnschreiben unter einem Anwaltsbriefkopf erhält schließt er daraus, dass es Ihnen ernst ist. Mit dem Inkasso durch die Anwaltskanzlei legen Sie von der Zahlungsaufforderung über das gerichtliche Mahnverfahren, das Streitverfahren, bis zur Zwangsvollstreckung und Beitreibung der Forderung alles in professionelle Hände und ersparen sich viel Arbeit. Selbstverständlich entscheiden Sie über die Durchführung weiterer Schritte.

Wir unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Rechtsanwälte zu Sicherheit und Datenschutz; diese sind bewährt und konkurrenzlos.

In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Wirtschaftsrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Bertram Marsch.

Sie erreichen Herrn RA Marsch:

E&M Eisenmenger und Marsch
z.Hd. Herrn RA Bertram Marsch
Schenkstraße 69
91052 Erlangen

Telefon: 09131 – 202055
Telefax: 09131 – 202054
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

E&M - Kanzlei Burgebrach
Försdorfer Straße 8 B
96138 Burgebrach

Telefon: 09546 - 5200

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E-Mail: info@ra-erlangen.de
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Telefax: 09546 - 921108
E-Mail: b.marsch@ra-erlangen.de