Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach

Headerimage - Ordnungswiedrigkeitenrecht

Unser Zusammenleben ist gekennzeichnet von vielen strafbewehrten Verboten, deren Übertretung nach dem Willen des Gesetzgebers keine Straftaten darstellen, für den Betroffenen aber zu einschneidenden Sanktionen führen können. Zur Durchsetzung ordnungspolitischer Ziele hat der Gesetzgeber daher das Ordnungswidrigkeitenrecht geschaffen.

Ordnungswidrigkeiten kommen schwerpunktmäßig im Straßenverkehr in Betracht, aber auch im täglichen Leben können Sie eine solche begehen, ohne sich dessen bewusst zu sein. Da wird zum Beispiel Ihre nächtliche Gartenparty von Nachbarn als ruhestörend empfunden, Sie entfernen einen Baum aus Ihrem Garten, der nach der kommunalen Baumschutzverordnung geschützt ist, oder Sie beantragen Sozialleistungen und verschweigen dabei eigenes Einkommen.

All dies können Ordnungswidrigkeiten sein, die hohe Geldbußen zur Folge haben können, denn eine Ordnungswidrigkeit ist nach geltendem Recht eine Gesetzesübertretung, für die das Gesetz als Ahndung ein Bußgeld vorsieht (§ 1 OWiG). Im Ordnungswidrigkeitenrecht geht es daher stets nur um Bußgelder, also Geldbußen, die nicht in das Strafregister eingetragen werden.

In der Praxis besonders bedeutsam sind verkehrsrechtliche Verstöße; hier kommen auch Fahrverbote von maximal 3 Monaten in Betracht.

Nähe Informationen über das Straßenverkehrsrecht erhalten Sie unter Menüpunkt Verkehrsrecht , Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Ordnungswidrigkeiten sind daneben nach dem Jugendschutzgesetz, dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, im Pass-, Ausweis- und Meldewesen, Ausländerrecht, Vereins- und Versammlungsrecht, Waffen- und Sprengstoffrecht, Pos-, Fernmelde- und Verkehrswesen, Datenschutz, Arbeits- und Sozialrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Wasserrecht, Tierschutz, Umweltschutz, Naturschutz und Forstwesen, Jagdwesen und Fischereirecht möglich.

In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Ordnungswidrigkeitenrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Bertram Marsch.

Sie erreichen Herrn RA Marsch:

E&M Eisenmenger und Marsch
z.Hd. Herrn RA Bertram Marsch
Schenkstraße 69
91052 Erlangen

Telefon: 09131 – 202055
Telefax: 09131 – 202054
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Kanzlei Erlangen

E&M - Kanzlei Erlangen
Schenkstraße 69
91052 Erlangen
Telefon: 09131 - 202055
Telefax: 09131 - 202054
E-Mail: info@ra-erlangen.de
Parkplätze im Hof

Kanzlei Burgebrach

E&M - Kanzlei Burgebrach
Försdorfer Straße 8 B
96138 Burgebrach
Telefon: 09546 - 5200
Telefax: 09546 - 921108
E-Mail: b.marsch@ra-erlangen.de