Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach
Die eingetragene Lebenspartnerschaft, auch Homo-Ehe genannt, gesetzlich geregelt im Lebenspartnerschaftgesetz (LPartG), ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts einer gleichgeschlechtlichen Beziehungen einen rechtlichen Rahmen zu geben. Die dort geregelten Rechtsfolgen sind den Rechtsfolgen der Ehe in bürgerlich-rechtlicher Hinsicht zum größten Teil nachgebildet.
Gleichgeschlechtliche Beziehungen werden vom Gesetzgeber also rechtlich anerkannt. Seitdem sind die damit in Zusammenhang stehenden Fragen und Streitigkeiten einer rechtlichen Klärung zugänglich und nehmen in der anwaltlichen Berufspraxis eine zunehmend große Rolle ein.
In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Zivilrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Bertram Marsch.
Sie erreichen Herrn RA Marsch:
E&M Eisenmenger und Marsch
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