Kanzlei E&M
Rechtsanwälte und Steuerberater Erlangen, Burgebrach

1. Abschlepp-/Bergungskosten

Abschlepp- und Bergungskosten sind in dem angefallenen Umfang zu ersetzen.

2. Ab-/Um-/Neuanmeldung

Alle Kosten der Ab-, Um- und Neuanmeldung, einschließlich der Kosten der Kennzeichen für das verunfallte und denen des neuen Fahrzeugs gehören zu den ersatzfähigen Schadenspositionen.

3. Stand-/Finanzierungskosten/Entsorgung/Tankfüllung

Weiterhin können als Schadenpositionen die Stand- und Finanzierungskosten (Kreditkosten) geltend gemacht werden. Auch der Wert der verlorenen Tankfüllung und die Kosten der Entsorgung können eingefordert werden.

4. Sachverständiger

Liegen nicht lediglich Bagatellschäden vor, empfiehlt es sich, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen einzuschalten, der von Ihnen selbst ausgesucht werden kann, auch wenn die Gegenseite bereits einen solchen beauftrag hat. Es kann davon aus- gegangen werden, dass ein Bagatellschaden nicht mehr vorliegt, wenn der Schaden 1.000,00 EUR übersteigt.

Sprechen Sie mit uns; wir können Ihnen geeignete Sachverständige empfehlen.

5. Heilbehandlungs-/Arztkosten

Heilbehandlungskosten (Arzt, Krankenhaus, Rehabilitation) können ebenfalls geltend gemacht werden, soweit diese nicht von der eigenen Krankenversicherung ersetzt werden, was häufig der Fall ist. Im Einzelnen kommen in Betracht die Eigenanteile für Arzt-, Zahnbehandlungs-, Brillen-, Krankentransport-, Krankengymnastikkosten, kosmetische Narbenbehandlung, Fahrkosten zu Ärzten und Krankenhäusern, Kosten im Krankenhaus für Nutzung von Telefon und TV, soweit es gesundheitsförderlich ist.

6. Auslagenpauschale

Neben den genannten Schadenspositionen können Sie eine Auslagenpauschale für weitere, nicht im Einzelnen nachweisbaren Kosten für Telefon, Fahrten und Porto von rund 25,00 EUR geltend machen. Soweit Sie nachweisbar höhere Kosten hatten, sind diese erstattungsfähig.

7. Anwaltskosten

Auch die Ihnen entstehenden Anwaltskosten sind erstattungsfähig, soweit der Schaden reguliert wurde.

In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Verkehrsrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.

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z.Hd. Herrn RA Dr. Eisenmenger
Schenkstraße 69
91052 Erlangen

Telefon: 09131 – 202055
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