Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. In der Praxis sind hier jedoch tarifliche Ausschlussklauseln zu beachten, die sich häufig daraus ergeben, dass die Vertragsparteien tarifvertraglich gebunden sind oder der jeweils einschlägige Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wurde. Die tarifvertraglichen Aus- schlussklauseln sind häufig zweistufig, d.h. es bestehen Fristen zunächst für die außergerichtliche schriftliche Geltendmachung des Lohns. Widerspricht der Arbeitgeber der Lohnzahlung oder erfolgt keine Reaktion, ist bei solchen Klauseln innerhalb einer weiteren Frist die Lohnforderung gerichtlich geltend zu machen.

Nach der richterlichen Rechtsprechung ist es grundsätzlich auch zulässig, einzel- vertraglich Ausschlussfristen zu vereinbaren.

In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Arbeitsrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.

Sie erreichen Herrn RA Dr. Eisenmenger:

E&M - Kanzlei Erlangen
z.Hd. Herrn RA Dr. Eisenmenger
Schenkstraße 69
91052 Erlangen

Telefon: 09131 – 202055
Telefax: 09131 – 202054
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Kanzlei Erlangen

E&M - Kanzlei Erlangen
Schenkstraße 69
91052 Erlangen
Telefon: 09131 - 202055
Telefax: 09131 - 202054
E-Mail: info@ra-erlangen.de
Parkplätze im Hof

Kanzlei Burgebrach

E&M - Kanzlei Burgebrach
Försdorfer Straße 8 B
96138 Burgebrach
Telefon: 09546 - 5200
Telefax: 09546 - 921108
E-Mail: b.marsch@ra-erlangen.de