Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach
Unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteht man für eine Vielzahl von in Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen. Ein wichtiges Merkmal der AGB ist, dass sie vom Verwender einseitig in den Vertrag eingebracht werden. Diese Vertragsbedingungen werden damit also nicht zwischen den Vertragspartnern individuell ausgehandelt. Die Zulässigkeit von AGB ist gesetzlich im einzelnen geregelt und dienen dem Schutz des Vertragspartners vor unangemessenen Nachteilen.
Die von unserer Mandantschaft am häufigsten an uns heran getragenen Fragestellungen sind:
- Wann ist eine Vertragsklausel als Allgemeine Geschäftsbedingung zu erachten?
- Sind AGB erforderlich, um den beabsichtigten Zweck zu erreichen?
- Wie sind AGB zu gestalten?
- Wie werden AGB Vertragsbestandteil?
- Wann ist eine Klausel wirksam?
- Welche Klausel ist nach dem gesetzlichen Katalog unwirksam?
- Inwieweit kann der Verkäufer seine Haftung für Sachmängel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen?
- Welche Folgen hat es, wenn ein durch AGB beabsichtigter Haftungs-ausschluss unwirksam ist?
Diese und weitere Fragestellungen klären wir für Sie in einem Gespräch. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Zivilrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Bertram Marsch.
Sie erreichen Herrn RA Marsch:
E&M Eisenmenger und Marsch
z.Hd. RA Bertram Marsch
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