Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach
Streitigkeiten aus Kaufverträgen betreffen Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, wenn es sich um bewegliche Gegenstände handelt. Aber auch wenn Sie eine Eigentumswohnung oder eine hochpreisige Investition tätigen, kommt in der Regel Kaufrecht zur Anwendung. Wegen des großen Umfangs dieses Rechtsgebietes muss von einer Darstellung im Einzelnen Abstand genommen werden.
Die meisten Streitigkeiten auf dem Gebiet des Kaufrechts betreffen Gewährleistungsprobleme; es hat sich hier eine kaum mehr zu überschauende Rechtssprechung entwickelt, die sich zudem vielfach an dem jeweiligen Kaufgegenstand orientiert.
- Wann ist ein Kaufgegenstand mangelhaft?
- Welche Konsequenzen haben falsche Werbeaussagen des Verkäufers?
- Was versteht man unter einer Garantie, die der Verkäufer abgibt?
- Was versteht man unter der so genannten "Ikea-Klausel"?
- Wer ist "Verbraucher", wer "Unternehmer"?
- Welche neuen Rechte sind mit der Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft verbunden.
- Wie lange ist die Gewährleistungsfrist bei neuen und gebrauchten beweglichen Sachen?
- Was versteht man unter Nacherfüllung?
- Wann kann man den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten?
- Was bedeutet die "Beweislastumkehr" beim Verbrauchsgüterkauf?
- Was kann der Händler unternehmen, der dem Verbraucher Gewährleistungsrechte eingeräumt hat?
- Was versteht man unter einem Verbrauchsgüterverkauf?
- Für welche Verträge gelten die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf?
- Ab welchem Zeitpunkt gelten die neuen Vorschriften über Werkverträge?
- Muss man für einen Kostenvoranschlag eines Handwerkers Geld bezahlen?
- Gilt auch beim Pferdekauf noch der Vertragsschluss per Handschlag?
- Wann kann der Käufer Schadensersatz wegen Lieferung einer mangelhaften Sache verlangen?
- Was gilt beim Verkauf gebrauchter Sachen von Privat an Privat?
- Was versteht man unter der Selbstvornahme?
- Innerhalb welcher Frist müssen Rechnungen bezahlt werden?
- Wie hoch sind die Zinsen, wenn Rechnungen nicht rechtzeitig ausgeglichen werden?
- Muss der Gläubiger einer Forderung immer erst mahnen, bevor die Zahlungspflicht eintritt?
- Ab wann gelten die neuen AGB-Regeln?
- Dürfen die Gewährleistungsfristen in Kaufverträgen durch AGB verkürzt werden?
- Was gilt bei vereinbartem Eigentumsvorbehalt?
- Welche weiteren Verbraucherschutzgesetze sind in das BGB aufgenommen worden?
- Kann der Verbraucher trotz berechtigter Mängelrüge über die AGB´s zur Kaufpreiszahlung verpflichtet werden?
- Was ist bei Schadenspauschalierungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten?
- Darf die Haftung für Körperschäden in AGB ausgeschlossen werden?
- Was versteht man unter einem Fernabsatzvertrag?
- Wer trägt beim Widerruf eines Fernabsatzvertrages die Kosten für den Rücktransport bestellter Waren?
- Was gilt bei Haustürgeschäften?
- Wann kann man einen Verbraucherkredit widerrufen?
- Welche Fristen gestehen nach dem neuen Verjährungsrecht
- Wie lang ist die regelmäßige Verjährungsfrist?
- Wie wird der Beginn der regelmäßigen Verjährung berechnet?
- Wann verjährt eine Kaufpreisforderung?
- Welche Umstände können zur Verjährungshemmung einer Kaufpreisforderung führen?
- Wann verjähren Schadensersatzforderungen aus unerlaubten Handlungen
- Was versteht man unter einer Verjährungsunterbrechung?
- Was versteht man unter einem verbundenen Geschäft?
- Kann man trotz eines Garantieversprechens die Haftung in einem Individualvertrag oder über Allgemeine Geschäftsbedingungen wieder ausschließen?
- Welche Rechte hat der Verbraucher beim elektronischen Rechtsverkehr?
- Kann man alle Rechtsgeschäfte, für die das Gesetz Schriftform verlangt, per Mausklick oder eMail tätigen?
- Was versteht man unter einem Rechtsmangel?
- Wie ist die Rechtslage, wenn der Verkäufer eine Gutschrift erteilt?
- Muss bei Umtausch der Ware eine Gutschrift akzeptiert werden oder kann der Kaufpreis verlangt werden?
- Gelten die Gewährleistungsvorschriften auch bei Sonderangeboten?
In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Zivilrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Bertram Marsch. Sie erreichen Herrn RA Marsch:
E&M Eisenmenger und Marsch
z.Hd. RA Bertram Marsch
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