Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Um eine bereits erteilte Fahrerlaubnis zu erhalten, sind unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen. Bei Führerschein-rechtlichen Maßnahmen ist zu differenzieren zwischen der

  • Aberkennung einer Fahrerlaubnis
  • Versagung eine Fahrerlaubnis
  • Entziehung einer Fahrerlaubnis
  • Fahrverbote.

Fahrverbote können bis zu 3 Monaten in der Regel als Nebenfolge von Verkehrs- ordnungswidrigkeiten verhängt werden. In dieser Zeit darf der Betroffene von seiner Fahrerlaubnis zwar keinen Gebrauch machen, erhält seine alte Fahrerlaubnis jedoch wieder zurück, sobald die Frist abgelaufen ist.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht meist als Folge einer Verkehrs- straftat ist mit einer Sperrfrist verbunden, nach deren Ablauf die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden muss.

Die Straßenverkehrsbehörden erteilen in der Regel nach Ablauf der Sperrfrist nicht sofort eine neue Fahrerlaubnis sondern machen die Neuerteilung abhängig vom Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Solche Untersuchungen dauern in der Regel mehrere Monate. Sie verlieren somit sehr viel Zeit, wenn Sie sich nicht bereits frühzeitig durch einen Verkehrsanwalt beraten lassen zu der Frage der

  • Anordnung einer MPU
  • Überprüfung des verkehrspsychologischen Gutachtens
  • Hilfestellung bei der Vorbereitung auf eine MPU
  • Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung.

Anwaltliche Hilfe sollten Sie außerdem bei Versagung oder Aberkennung der Fahrerlaubnis umgehend in Anspruch nehmen. Fahrerlaubnisse werden zunehmend ver- sagt gegenüber Personen, die im Besitz einer EU-Fahrerlaubnis sind, wenn sie dort keinen Wohnsitz haben, sofern sie während einer in Deutschland laufenden Sperrfrist erworben wurde.

Die Fahrerlaubnis kann ferner entzogen werden, wenn der Punktestand im Verkehrszentralregister in Flensburg 18 Punkte erreicht hat. Wir können Ihnen in der Regel bereits im Vorfeld einer drohenden Entziehung der Fahrerlaubnis Maßnahmen vorschlagen, die zum weiteren Erhalt des Führerscheins beitragen, wie z.B. den Besuch eines Aufbauseminars bzw. einer verkehrspsychologischen Beratung. Solche Maßnahmen können zu einem erheblichen Punkte-Abbau führen, wenn sie rechtzeitig ergriffen werden.

In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Verkehrsrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.

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