Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach

Es handelt sich hierbei um freiwillige Leistungen des AGrbeitgebers etwa Gratifikationen, Weihnachts- und Urlaubsgelder, Gewinnbeteiligungen/Bonuszahlungen/Tantiemen und Umsatzbeteiligungen.

Der Arbeitgeber kann auch regeln, unter welchen Voraussetzungen die Sonderzahlungen zurück zu fordern sind. Nach der Rechtsprechung des BAG bestehen hierbei jedoch Ein- schränkungen.

In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Arbeitsrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.

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E&M - Kanzlei Erlangen
z.Hd. Herrn RA Dr. Eisenmenger
Schenkstraße 69
91052 Erlangen

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