Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach

Die Prozesskostenhilfe kann im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung gewährt werden, ob Sie klagen möchten oder verklagt worden sind. Prozesskostenhilfe kann nur bei hinreichenden Erfolgsaussichten Ihres Klagevorbringens bzw. Ihrer Verteidigung gewährt werden.
Im Falle der Prozesskostenhilfe prüfen wir, ob Sie in persönlicher Hinsicht die Bedingungen erfüllen und wickeln für Sie die dabei zu beachtenden Formalitäten ab.
Im Kostenrechner ersehen Sie, ob Sie die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen, um Prozesskostenhilfe beantragen zu können.
Wenden Sie sich bei Fragen zur Prozesskostenhilfe vertrauensvoll an
Dr. Georg Eisenmenger und Bertram Marsch
E&M - Kanzlei Erlangen
Schenkstraße 69
91052 Erlangen
| Telefon: | 09131 - 202055 |
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E&M - Kanzlei Burgebrach
Försdorfer Straße 8 B
96138 Burgebrach
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