Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach
Das Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Art und Weise beendet werden. Man unter- scheidet die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einseitige Erklärungen einer Vertragspartei, also der Kündigung, durch beiderseitige Rechtserklärungen, also durch Aufhebungsvertrag, oder durch Zeitablauf bei Befristungen.
Vertiefende Informationen finden Sie unter:
> Aufhebungsvertrag: rechtliche Folgen
> Beendigung infolge Fristablaufs
> Aufhebung gegen Abfindungszahlung
In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Arbeitsrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.
Sie erreichen Herrn RA Dr. Eisenmenger:
E&M - Kanzlei Erlangen
z.Hd. Herrn RA Dr. Eisenmenger
Schenkstraße 69
91052 Erlangen
| Telefon: | 09131 – 202055 |
| Telefax: | 09131 – 202054 |
| E-Mail: | g.eisenmenger@ra-erlangen.de |

