Kanzlei E&M
Rechtsanwälte Erlangen, Burgebrach

Das Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Art und Weise beendet werden. Man unter- scheidet die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einseitige Erklärungen einer Vertragspartei, also der Kündigung, durch beiderseitige Rechtserklärungen, also durch Aufhebungsvertrag, oder durch Zeitablauf bei Befristungen.

Vertiefende Informationen finden Sie unter:

> durch Kündigung

> durch Anfechtung

> durch Aufhebungsvertrag

> Aufhebungsvertrag: rechtliche Folgen

> Beendigung infolge Fristablaufs

> Aufhebung gegen Abfindungszahlung

In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Arbeitsrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.

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E&M - Kanzlei Erlangen
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